Musterkollektionsversicherung

Gegenstand der Musterkollektionsversicherung

Die Musterkollektionsversicherung bezieht sich auf

  • sämtliche im Versicherungsschein aufgeführten Musterkollektionen und Reiselager
  • deren Verpackung und Behältnisse während der Mitnahme auf der Reise, auf Geschäftsgängen, beim Kunden, in Hotels etc., während der Transporte mit verkehrsüblichen Beförderungsmitteln, sowie während aller damit üblicherweise verbundenen Aufenthalte und Lagerungen. Sendungen zur Ergänzung der auf der Reise befindlichen Musterkollektionen und Rücksendungen sind mitversichert.

 

Versicherte Gefahren

Musterkollektionsversicherung

Musterkollektionsversicherung

Der Versicherer haftet für Verlust und Beschädigung der versicherten Gegenstände

 

Während der Beförderung

  • Unfall des Transportmittels
  • Höhere Gewalt, Brand, Blitzschlag, Explosion, Regen, Schnee und Hagel
  • Einbruchdiebstahl, Beraubung
  • Diebstahl und Unterschlagung (nicht durch Angestellte, Reisende, Vertreter oder deren Angestellten)

 

Während der Unterbringung

in Hotels, Pensionen, Gast oder Privathäusern, bei der Kundschaft und sonstigen genügend gesicherten Unterkunftsstätten

  • Brand, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasser
  • Einbruchdiebstahl, Beraubung

Versicherungsschutz in Kraftfahrzeugen

  • Unfall des Transportmittels
  • Höhere Gewalt, Brand, Blitzschlag, Explosion, Regen, Schnee und Hagel
  • Beraubung, Verlust und Beschädigung durch Diebstahl des ganzen Kraftfahrzeugs
  • nachgewiesener Einbruchdiebstahl bei allseitig fest verschlossenen Kraftwagen

 

Versicherungsschutz bei Verwendung von Krafträdern

  • Unfall des Transportmittels
  • Höhere Gewalt, Brand, Blitzschlag, Explosion

 

Versicherungswert

Musterkollektionsversicherung

Musterkollektionsversicherung

Als Versicherungswert gilt der Zeitwert.

 

Dauer der Haftung

Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die versicherten Gegenstände von den ständigen Wohn- oder Geschäftsräumen oder der ständigen Garage des Versicherungsnehmers oder des Reisenden entfernt werden; er endet, sobald sie dort wieder eintreffen.

 

Domizilklausel

Bei Vereinbarung dieser Klausel besteht auch für die Zeit des Aufenthalts am Domizil des Versicherungsnehmers oder des Reisenden Versicherungsschutz.

 

Rufen Sie mich gerne an unter: Sven Riemann 0481-77600

 

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Mit frischen Grüßen von der Nordseeküste …

Sven Riemann

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