Pflegestufen in der Pflegeversicherung

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Moin Moin,

die Pflegeversicherung, die unmittelbar mit den Pflegestufen in Verbindung steht, hat die Aufgabe pflegebedürftige Menschen solidarisch zu unterstützen. Um jedoch eine Pflegestufe überhaupt beantragen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Diese werden durch den MDK (Medizinischer Dienst) geprüft.

Es muss eine Behinderung oder auch Krankheit vorliegen, die eine Hilfe im täglichen Leben erforderlich macht. Hinzu kommt, dass diese Beeinträchtigung mindestens sechs Monate andauern muss. Liegt dieser Sachverhalt nicht vor, dann wird die Art der zur Zeit bestehenden Krankheit geprüft.
Ist hier eine Entscheidung getroffen und Hilfen werden bewilligt, muss die Pflegestufe festgelegt werden. Bei dieser Entscheidung wird dem Bereich Grundpflege (Körperpflege, Ernährung, Mobilität) viel Beachtung geschenkt. Wird festgestellt, dass der Betroffene lediglich regelmäßige Unterstützung benötigt, um das zu Hause nicht verlassen zu müssen, werden keine so ausgiebigen Hilfen benötigt.

Dann wird jedoch die Pflegestufe 0 bewilligt. Zusätzlich kann in diesem Zuge eine “eingeschränkte Alltagskompetenz” bescheinigt werden. Dann kann der Betroffene gerontopsychiatrische Zusatzangebote in Höhe von 2400 Euro im Jahr in Anspruch nehmen. Des Weiteren kann durch diese Stufe bzw. eine Heimbedürftigkeitsbescheinigung eine Aufnahme in einer stationären Pflegeeinrichtung erfolgen.

Die Pflegestufe I (Erhebliche Pflegebedürftigkeit) tritt in Kraft, wenn am Tag mindestens 90 Minuten Hilfe benötigt werden. In dieser Zeit müssen jedoch 46 Minuten auf zwei Punkte der Grundpflege fallen. Ist dies zutreffend, stehen dem Pflegebedürftigen 225 Euro Pflegegeld und 440 Euro Sachleistungen zu.

Erhöht sich die tägliche Pflege auf drei Stunden und davon fallen zwei Stunden auf die Grundpflege, wird die Pflegestufe II (Schwerpflegebedürftigkeit) bewilligt. Des Weiteren muss mehrmals in der Woche hauswirtschaftliche Hilfe und täglich zu drei Zeiten die Grundpflege von Nöten sein. Steht diese Stufe zu, erhält der Betroffene 430 Euro Pflegegeld und 1040 Euro Sachleistungen.

Pflegestufen in der Pflegeversicherung

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Von der Pflegestufe III (Schwerstpflegebedürftigkeit) wird gesprochen, wenn täglich fünf Stunden für die Pflege benötigt wird. Vier Stunden davon müssen die Grundpflege betreffen und diese muss jederzeit (auch nachts) nötig sein. Werden alle erforderlichen Punkte erfüllt – jedoch bei Weitem überschritten – kann die “Härtefallregelung” genutzt werden.
Ein Beispiel aus der Praxis:
– Wenn die Grundpflege sieben Stunden in Anspruch nimmt (Zwei Stunden müssen auf die Nacht fallen)
– Wenn Nachts zwei Personen zur Pflege von Nöten sind.
Der Betroffene erhält bei dieser Pflegestufe 685 Euro Pflegegeld und 1510 Euro Sachleistungen (bei Härtefällen 1918 Euro Sachleistungen).

Der Antrag, der zur Einstufung der jeweiligen Pflegestufe gestellt werden muss, muss an die Pflegekasse gesandt werden, informiert www.rss-versicherung.de.

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Mit frischen Grüßen von der Nordseeküste…

Sven Riemann