Ratgeber Recht ~ Inlineskating

Ratgeber RechtServicetipp ~ Sicher in den Sonnenuntergang gerollt

Moin Moin,

Sommer,Sonne, Sonnenschein. Das gute Wetter lockt  viele Inlineskater auf die Straßen – verständlich, denn der Freizeitsport bringt eine Menge Spaß und ist zudem gesund. Kraft, Ausdauer und Koordination werden gleichermaßen trainiert.

Jedoch birgt das Inlineskating auch einige Risiken. Wer diese nicht beachtet und sich nicht streng an die Vorgaben hält, drohen Konsequenzen. Die  Versicherungen erläutern, worauf dabei zu achten ist.

Flott auf Rollen

Auch wenn viele dieser Freizeitsportler auf Rollen flott unterwegs sind und ein hohes Tempo anstreben, sind sie im Verkehr Fußgängern gleichgestellt.

Das bedeutet, dass sie den Gehweg zu benutzen haben und das nicht schneller als mit Schritt-geschwindigkeit. Straßen und Radwege sind für sie tabu. Dabei spielt es auch keine Rolle, wie die Beschaffenheit des Gehwegs ist.

Gleichzeitig müssen Inlineskater auf Fußgänger Rücksicht nehmen und dürfen diese weder behindern noch gefährden. Fährt ein Inlineskater auf dem Gehweg zu schnell oder rücksichtslos, begeht er eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

Schutzausrüstung als Muss

Ein angemessenes Fahrverhalten ist für Inlineskater aber auch wichtig, um das Unfallrisiko zu minimieren. Von Autofahrern werden sie oftmals zu spät gesehen oder ihre Geschwindigkeit wird unterschätzt.

Daher gilt es, besonders an Einmündungen und Kreuzungen sowie an Ein- und Ausfahrten langsam heranzufahren. Auch Risse im Fahrbahnbelag oder Hindernisse wie Gullydeckel und Bordsteinkanten stellen Gefahrenquellen dar.

Hier ist besonders große Vorsicht angesagt

Aufgrund der hohen Verletzungsgefahr sollten Inlineskater auf eine gute Schutzausrüstung achten: Hierzu gehören Knie-, Handgelenk- und Ellbogenschoner sowie – mit höchster Priorität – ein Helm.

Neben speziellen Skaterhelmen können auch klassische Fahrradhelme verwendet werden.

Wer auf Inlinern unterwegs ist, sollte aber auch über den entsprechenden Versicherungsschutz verfügen. Hierzu gehört eine Privathaftpflichtversicherung ebenso wie eine Unfallversicherung.

Erstere übernimmt Schadenersatz- und Schmerzensgeldzahlungen aus fahrlässig herbeigeführten Schäden Dritter und wehrt unberechtigte Schadenersatzansprüche ab.

Hoffentlich Unfall versichert

Die Unfallversicherung zahlt bei eigenen Unglücken bzw. Missgeschicken mit körperlichen Folgen. „Inlineskater sollten auf leistungsstarke Kompositversicherungen achten.

„Die Leistungen unserer Unfallversicherung reichen von Schmerzensgeld bei Bänderrissen und Knochenbrüchen über Krankenhaustagegeld bis zu Kapital- oder Rentenleistungen bei Invalidität.

Eine besondere Stärke ist, dass wir Invaliditätsleistungen in vielen Fällen bereits ab der Diagnose erbringen. Unsere Privathaftpflichtversicherung schützt mit ihrer hohen Versicherungssumme umfassend vor Schadenersatzansprüchen infolge von Unfällen.“

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