Schmuck- und Pelzsachen in Privatbesitz

Zu allen Zeiten strebten die Menschen nach besonderen Kostbarkeiten wie Juwelen, Schmuck und edlen Pelzen. Teils als Ausdruck persönlicher Lebensverhältnisse, teils als Wertanlage.

Verlust, Zerstörung oder Beschädigung der Wertsachen ziehen neben dem Verlust von ideellen Werten meistens auch erhebliche finanzielle Einbußen nach sich.

 

Versicherte Gegenstände

Die Versicherung umfasst alle Schmuck- und Pelzsachen, die im Versicherungsschein einzeln aufgeführt sind. Neuanschaffungen sind nicht automatisch, sondern nur nach Vereinbarung mitversichert.

 

Versicherte Gefahren

Schmuck- und Pelzsachen in Privatbesitz

Schmuck- und Pelzsachen in Privatbesitz

Versicherungsschutz besteht gegen Abhandenkommen, Zerstörung oder Beschädigung der

Gegenstände, z. B. durch Brand, Einbruch, Diebstahl, Raub, Verlieren ganzer Schmuckstücke und Herausfallen einzelner Teile aus der Fassung, Reißen von Perlenketten.

 

Geltungsbereich

Versicherungsschutz besteht grundsätzlich auf der ganzen Welt, während aller Reisen und Aufenthalte, zu Hause und in Hotels, während des Tragens und während der Unterbringung in verschlossenen Behältnissen.

 

Versicherungswert

Versicherungswert ist der Wiederbeschaffungspreis (Neuwert). Der Wert neu angeschaffter

Gegenstände geht aus den Rechnungen hervor. Ältere Gegenstände sind von einem Juwelier oder Kürschner zu schätzen.

 

Aufbewahrung

Schmuck- und Pelzsachen erfordern wegen ihrem hohen Wert und der erhöhten Diebstahlgefahr eine besonders sorgfältige Behandlung und spezielle Sicherungsvorkehrungen.

 

In der ständigen Wohnung:

Schmucksachen, die nicht getragen werden, sind in besonderen Behältnissen wegzuschließen.

Bei deren Auswahl ist auf die hierfür festgesetzten Entschädigungsgrenzen zu achten. Pelze

brauchen nicht unter Verschluss sein. Versicherungsschutz gegen Abhandenkommen besteht nur bei Einbruchdiebstahl und Raub, nicht jedoch bei einfachem Diebstahl.

 

Im Hotel:

Schmuck- und Pelzsachen in Privatbesitz

Schmuck- und Pelzsachen in Privatbesitz

Wertvoller Schmuck gehört – sofern er nicht getragen wird – in den Hotelsafe. Zu einer solchen Aufbewahrung rät üblicherweise die Hotelleitung auch bei sonstigen Wertgegenständen, besonders bei Bargeld. Schmuck im Wert von mehr als 20.000 EUR sollte nicht im Hotelzimmer zurückgelassen werden. Dort verbleibende Schmuckstücke möglichst in den Zimmersafe oder einem ähnlichen Behältnis einzuschließen. Pelze brauchen nicht unter Verschluss sein.

Beim Verlassen des Zimmers sind alle Fenster und Türen zu verschließen. Auch im Hotelzimmer besteht kein Versicherungsschutz gegen einfachen Diebstahl.

 

Auf Reisen:

Während der Reise per Bahn, Bus, Flugzeug oder Schiff sollte der Schmuck in einem stabilen Köfferchen oder einer geeigneten Handtasche immer im persönlichen Gewahrsam mitgeführt werden. Schmuck darf niemals unbeaufsichtigt bleiben und niemals als normales Reisegepäck aufgegeben werden.

Bei Reisen per Pkw besteht für unbeaufsichtigt im Pkw zurückgelassene Schmuck und

Pelzsachen nur bis 20.000 EUR Versicherungsschutz, und zwar tagsüber von 6.00 Uhr bis 22.00 Uhr während einer Fahrtunterbrechung, die nicht länger als zwei Stunden dauern darf.

Schmuck und Pelzsachen dürfen nur im separaten und abgeschlossenen Kofferraum aufbewahrt werden.

 

Kein Versicherungsschutz besteht daher z. B. in Kombi oder vergleichbaren Fahrzeugen, die von außen einzusehen sind oder deren Kofferraum vom Innenraum her zugänglich ist. Das Auto ist kein Safe, sondern reines Transportmittel. Deshalb sollte nach Ankunft im Hotel das gesamte Gepäck, auf jeden Fall die Schmuck- und Pelzsachen, sofort aus dem Wagen genommen werden.

 

In Theatern, Lokalen etc.:

Wenn eine bewachte Garderobe vorhanden ist, besteht dort ebenfalls Versicherungsschutz.

Andernfalls müssen Pelze ständig beobachtet werden.

 

Sonstige Verpflichtungen

Wegen des sehr weitgehenden Versicherungsschutzes muss sichergestellt sein, dass der Schmuck wenigstens alle 24 Monate durch einen Juwelier überprüft wird, insbesondere die Haltbarkeit der Schnüre, Fassungen, Verschlüsse und Sicherungen. Erforderliche Reparaturen müssen vorgenommen werden. Diese Prüfung bietet auch die Möglichkeit, Wertveränderungen festzustellen und die Versicherungssummen neu festzusetzen. Zum Wiederauffinden gestohlener, häufig unersetzlicher Stücke hat es sich als sehr nützlich herausgestellt, wenn Farbfotos der versicherten Gegenstände vorliegen.

 

Rufen Sie mich gerne an unter: Sven Riemann 0481-77600

 

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Mit frischen Grüßen von der Nordseeküste …

Sven Riemann

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