SEPA ~ Europa setzt auf Einheit beim Zahlungsverkehr
mit SEPA (Single Euro Payments Area), dem einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum, werden auch in Deutschland neue, europaweit einheitliche Verfahren für den bargeldlosen Zahlungsverkehr (Überweisungen, Lastschriften) eingeführt.
SEPA am 1. Februar 2014 eingeführt
Ab diesem Datum müssen Überweisungen und Lastschriften grundsätzlich nach den SEPA-Verfahren durchgeführt werden.
Bis zum 1. August 2014 können Banken und Sparkassen nach Absprache mit dem Kunden Zahlungsaufträge im nationalen Altformat noch ausnahmsweise akzeptieren.
Nur noch bis 1. Februar 2016
Noch zwei Jahre länger (bis. 1. Februar 2016) dürfen Banken und Sparkassen von Verbraucherinnen und Verbrauchern Zahlungsaufträge mit der Angabe der Kontonummer und Bankleitzahl entgegennehmen.
Die Versicherung hat bereits die Verwaltungssysteme der betrieblichen Altersversorgung im Oktober 2013 nach dem SEPA-Verfahren umgestellt.
IBAN und BIC
Demnach können wir IBAN und BIC verarbeiten und haben unser Lastschriftverfahren gemäß den SEPA-Vorschriften angepasst. Weiterhin können wir aber auch das alte Format (Kontonummer und Bankleitzahl) durch Konvertierung verarbeiten.
Durch die frühzeitige SEPA-Umstellung haben wir bereits wichtige Erkenntnisse im Zahlungsverkehr nach SEPA gewonnen. Insbesondere die Vorschriften des SEPA-Lastschriftverfahrens, erforderten merkliche prozessuale Veränderungen im Vergleich zur alt bekannten Einzugsermächtigung.
Unsere Dokumente und der Schriftwechsel bezüglich des Zahlungsverkehrs wurden angepasst, sodass die nötigen Informationen gemäß SEPA unseren Kunden übermittelt werden.
Gläubigeridentifikationsnummer
Dies betrifft u.a. die Mandatsdaten wie Gläubigeridentifikationsnummer und Mandatsreferenznummer als auch die Übermittlung der Pre-Notification.
Der Bereich der betrieblichen Altersversorgung arbeitet stetig an der Weiterentwicklung der SEPA-Abläufe, um die Pflichten von SEPA zu erfüllen und dem Kunden einen zufriedenstellenden Service bieten zu können.
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Dieser informative Vertriebstipp ist wichtig für Versicherungsmakler, Honorarberater, freie Versicherungsvermittler, Mehrfach-Generalagenten, Maklerpools und für Vertriebe, die Kunden in Ihrer Altersvorsorge beraten und einen besonderen Mehrwert bieten wollen.
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Mit frischen Grüßen von der Nordseeküste …
Sven Riemann

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