Patientenverfügung

Warum sollten Versicherungsmakler Vollmachten für Ihre Kunden erstellen lassen?

Moin Moin,

jeder, auch junge Menschen in Ihrem Kundenbestand, können durch Krankheit oder Unfall in die Lage kommen, wichtige Dinge des Lebens nicht mehr eigenverantwortlich und selbstbestimmend regeln zu können.

In diesem Fall wird ein anderer über das »Ob« und »Wie« bzgl. der persönlichen Angelegenheiten Ihrer Kunden entscheiden. Das betrifft medizinische Maßnahmen genauso wie Vermögensangelegenheiten oder Handlungen im geschäftlichen Bereich.

Besteht eine automatische Vertretungsmöglichkeit?

Leider nein!

Gültige Rechtsgeschäfte für volljährige Personen dürfen gem. §§164 ff. BGB sowie §§ 662 ff. BGB nur dann andere Personen für Sie durchführen, wenn dafür eine gültige Vollmacht vorhanden ist. Ehepartner, Verwandte und Familienangehörige sind nicht zur automatischen Vertretung berechtigt.

Die Lösung!

Unterstützen Sie Ihre Kunden! Lassen Sie Ihre Kunden die Betreuung und die Entscheidungen über die Gesundheit, das Vermögen und Unterbringung nicht aus der Hand geben. Sorgen Sie dafür, dass Ihre Kunden Personen bevollmächtigen, denen Ihre Kunden voll vertrauen!

Empfehlen Sie Ihren Kunden Rechtskonformität!

Ihre Kunden können durch Rechtsanwälte einfach und sicher Betreuungsverfügungen, Patientenverfügungen, Sorgerechtsverfügungen und Vorsorgevollmachten erstellen lassen.

Für Ihre Fragen nutzen Sie hierfür bitte das untenstehende Kontaktformular.

Mit frischen Grüßen von der Nordseeküste…

Sven Riemann

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