Omnibus-Sitzplatzversicherung

Rechtsgrundlage Grundlage der Omnibus-Sitzplatzversicherung ist das Personenbeförderungsgesetz (PBefG). Danach haften die dem Gesetz unterfallenden Unternehmer, die die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Kraftomnibussen betreiben, für Sachschäden an den von den beförderten Personen übergebenen oder im eigenen Gewahrsam mitgeführten Gegenständen.   Haftungsbeschränkung Der Unternehmer kann die Haftung für Sachschäden gegenüber jeder beförderten Person nur… [Weiterlesen]